Gästezimmer, Co-Work-Arbeitsplätze, Sitzungszimmer Geschäftsbedingungen und Konditionen

AGB SIG Areal am Rheinfall (Gästezimmer, Co-Work, Sitzungszimmer)

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Buchungen von Gästezimmern im Mini-Hotel («Gästezimmer») und Arbeitsplätzen im Co-Work und im Sitzungszimmer («Arbeitsplätze») auf dem SIG Areal am Rheinfall, die zwischen der SIG Gemeinnützige Stiftung («SIGGS») mit Dritten («Kunde») abgeschlossen werden.

2. Reservierungen / Weiterverkauf

a) Die Reservierungen gemäss Art. 1 erfolgen ausschliesslich via die SIG Areal App. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs kommt ein Vertrag zustande. Dieser ist für beide Vertragsparteien bindend. Die AGB sind integrierter Bestandteil des Vertrags.

b) Die Co-Work-Arbeitsplätze können tage-, wochen- oder monatsweise gebucht werden.

c) Mit der Reservation eines Gästezimmers, Arbeitsplatzes oder des Sitzungszimmers gelten die AGB als akzeptiert. Sie können über den angezeigten Link eingesehen werden.

d) Die Buchung kann nur durch die Auswahl einer Zahlungsmethode abgeschlossen werden.

e) Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.

f) Die SIGGS kann nach Ablauf der Buchungsdauer automatisch über die frei werdenden Gästezimmer, Arbeitsplätze und das Sitzungszimmer verfügen.

g) Dem Kunden ist es nicht gestattet, bei der SIGGS gemietete Gästezimmer oder -Arbeitsplätze Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Der Kunde haftet im Widerhandlungsfall auch für die Handlungen dieser Drittpersonen.

h) Es befindet sich keine Rezeption vor Ort.

3. Zahlungsmittel

a) Der Kunde ist verpflichtet, für die Bezahlung eine Kreditkarte anzugeben. Der fällige Betrag wird nach der Stornierungsfrist automatisch der Kreditkarte belastet.

b) In Ausnahmefällen kann die Bezahlung per Rechnung erfolgen

c) Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt, auf welcher die Mehrwertsteuer (und bei den Gästezimmern die Kurtaxe) separat ausgewiesen ist.

4. Steuern, Gebühren und Abgaben

a) Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (und bei den Gästezimmern die Kurtaxe).

b) Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabesätzen sowie der Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern Gebühren und Abgaben behält sich die SIGGS vor, die Preise entsprechend anzupassen.

5. Provisorische Reservation, Annullation und Umbuchung

a) Provisorische Reservationen sind nicht möglich.

b) Stornierungen von Buchungen bis 24 h vor Anreise sind kostenfrei.

c) Bei Stornierungen weniger als 24 h vor der Anreise oder bei Nichtanreise wird der volle Buchungsbetrag in Rechnung gestellt.

d) Die SIGGS behält sich das Recht vor, jederzeit eine Buchung zu stornieren.

6. Benutzung der Arbeitsplätze im Co-Work

a) Das Co-Work ist täglich von 7.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.

b) Der Zugang zum Co-Work erfolgt mittels Zutrittscode, welcher per E-Mail mitgeteilt wird. 

c) Die Büroeinrichtungen sind durch den Kunden mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln.

d) Der Kunde hat Rücksicht auf andere Kunden im Co-Work zu nehmen und übermässige Immissionen gegenüber anderen Kunden im Co-Work zu unterlassen.

e) Das Geschirr befindet sich im Eigentum der SIGGS und muss nach Gebrauch abgeräumt werden. Es ist sorgfältig zu behandeln.

f) Der Arbeitsplatz muss nach Ablauf der Buchung sauber und aufgeräumt verlassen werden.

g) Liegengebliebene Akten und persönliche Gegenstände werden innert 5 Werktagen entsorgt.

h) Die Arbeitsplätze sind räumlich nicht abgegrenzt (ausgenommen Sitzungszimmer), so dass dem Kunden kein Recht auf komplette Ruhe oder Privatsphäre geboten werden kann. Ebenso haben weitere Kunden Zugang zu den Räumlichkeiten und somit auch zu den verschiedenen Arbeitsplätzen. Der Kunde ist selbst verantwortlich, seine Arbeitsmittel und -dokumente vor fremdem Zugriff zu schützen.

7. Check-In Gästezimmer

a) Das Check-In ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich.

b) Der Zugang zum Gebäude und zum Zimmer erfolgt mittels Zutrittscode, welcher per E-Mail mitgeteilt wird.

8. Check-Out Gästezimmer

a) Das Zimmer muss bis 11:00 Uhr am Abreisetag verlassen werden.

b) Im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Zimmers durch den Gast behält sich die SIGGS vor, das Zimmer durch ihr Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt die SIGGS keine (über die in diesen Geschäftsbedingungen formulierten Haftungsbedingungen hinausgehende) Haftung.

9. Benutzung der Gästezimmer

a) Das Gästezimmer ist durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, für welche es gebucht wurde.

b) Kinder unter 14 Jahren sind während Ihrer Aufenthaltsdauer im Mini-Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.

10. Schadenersatzpflicht und Haftung der SIGGS

a) Die SIGGS haftet für Schäden nur in Fällen von Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich wegbedungen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für Verlust oder Beschädigung von Eigentum des Kunden oder Drittpersonen.

b) Störungen des Aufenthalts wie z.B. Lärm und/oder Betriebseinschränkungen berechtigen zu keiner Entschädigung oder Rückerstattung.

c) Die SIGGS haftet im Weiteren nicht für Frustrationsschäden, entgangenen Nutzen oder sonstige immaterielle Schäden.

d) Allfällige Ansprüche müssen umgehend, spätestens aber 14 Tage nach Abreise schriftlich bei der SIGGS geltend gemacht werden. Andernfalls gelten die Ansprüche als verwirkt.

11. Haftung des Kunden

a) Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen, auch bei nur leichter Fahrlässigkeit, u. a. alle über das gewöhnliche Mass hinausgehenden Verschmutzungen.

b) Der Kunde ist zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verpflichtet.

c) Entwendete Gegenstände werden dem Kunden zum Neupreis in Rechnung gestellt.

d) Schäden werden geeigneten Handwerkern zur Beseitigung in Auftrag gegeben und der Rechnungsbetrag danach dem Kunden in Rechnung gestellt.

e) Für die Umtriebe wird zudem eine Gebühr von CHF 200.00 in Rechnung gestellt. Aus Sicherheitsgründen kann bei Feststellung des Schadens umgehend der mutmassliche Schadensbetrag belastet werden. Sobald der definitive Betrag bekannt ist, wird der Differenzbetrag gutgeschrieben oder belastet.

12. Rauchverbot und Feueralarm

a) Das Rauchen im Co-Work, den Gästezimmern und im ganzen Gebäude ist nicht gestattet.

b) Wird aufgrund des Rauchens oder aus anderen Gründen der Feueralarm ausgelöst, gehen die Kosten für die automatische Alarmierung der Feuerwehr vollumfänglich zu Lasten des Verursachers.

13. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

14. Regelungen auf dem Gelände

Fahrzeuge (auch Fahrräder) müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen parkiert werden. Die SIGGS übernimmt für Diebstähle keine Haftung.

15. Datenschutz

a) Die SIGGS verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kundennutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, Erhebung wirtschaftlicher Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.

b) Der Kunde anerkennt hiermit und stimmt zu, dass die SIGGS in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, falls dies im Interesse der Leistungserbringung erforderlich ist. Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die SIGGS gesetzlich dazu verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiterzugeben.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis mit der SIGGS» ist ausschliesslich schweizerisches Recht (unter Ausschluss schweizerischen Kollisionsrechts) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Schaffhausen. Die SIGGS hat jedoch das Recht, auch am Wohnsitz des Kunden zu klagen.

Neuhausen am Rheinfall, 1. Oktober 2018

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die SIG Areal diese Website bereitstellt.

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